Ich bin gegen eine automatische Gemeinsame Obsorge, wie sie Justizministerin Bandion-Ortner umsetzen möchte. Dieser Standpunkt lässt sich meiner Ansicht nach recht einfach begründen. Noch immer wird ein Großteil der Haus- und Pflegearbeit, der Kindererziehung von Frauen geleistet – eine automatische Gemeinsame Obsorge würde also nicht der gesellschaftlichen Realität gerecht werden. In rund 90 Prozent der Fälle einigen sich die Eltern zudem einvernehmlich auf ein Obsorge-Modell, Streitigkeiten rund um das Sorgerecht gibt es nur bei zehn Prozent der Paare. In diesem Sinne sollten als Einzelfälle also individuell überprüft werden – gerade auch, weil Scheidungen unter anderem aufgrund von Gewalt in der Familie eingereicht werden.
Was wir in Österreich jedoch dringend nötig hätten, ist eine Debatte um die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und neue Modellen einer aktiven Vaterschaft. „Natürlich ist die Obsorge Teil einer aktiven Vaterschaft. Allerdings wird diese Vaterschaft vor der Geburt, während der Geburt und nach der Geburt geformt. Ihr Kennzeichen ist die väterliche Präsenz für Mutter und Kind. Wenn man bedenkt, dass in Österreich der Karenzväteranteil magere 4 Prozent beträgt und nur eine verschwindende Minderheit von Männern für die Betreuung ihrer Kinder ihren Beruf auf Teilzeitarbeit reduziert, wird erkennbar, dass die väterliche Präsenz in Österreichs Haushalten sehr gering ist“, meinte dazu der Sozialwissenschafter Erich Lehner im diestandard-Interview.
Eine solche Debatte ist aber offensichtlich nicht erwünscht, sondern geht in eine ganz andere Richtung; das zeigt die Art und Weise, wie und mit welchem Vokabular über das Thema gesprochen wird. Dass es bei der Obsorge immer um möglichst ideale Bedingungen für die betroffenen Kinder geht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Viele Befürworter_innen (und auch einige Gegner_innen) der Gemeinsamen Obsorge überschlagen sich jedoch förmlich in der Bemühung, ihre Sorge um das „Kindeswohl“ zu formulieren.
Klaus Küng, Diözesanbischof in St. Pölten, durfte im „Standard“ ein Kommentar mit dem Titel „Zeichen der Hoffnung zum Wohle des Kindes“ veröffentlichen. Küng hat Bedenken aufgrund der vielen Trennungen, die heutzutage ganz leichtfertig vollzogen würden. „Doch: Die allermeisten Kinder sehnen sich nach einem Leben mit Vater und Mutter – auch wenn es Schwierigkeiten gibt, auch wenn Spannungen und Streit auszuhalten sind.“ Die Gemeinsame Obsorge ist für ihn der erste Schritt in die richtige Richung: „In einer zunehmend vaterlosen Gesellschaft ist es ein Zeichen der Hoffnung, dass Väter auch einseitig gemeinsame Obsorge beantragen können; vielleicht realisieren sie dann, dass der Vater mindestens gleich viel zum Glück des Kindes beitragen kann und muss.“
Was lesen wir hier also im Subtext? Scheidungen sind furchtbar (für die Kinder) und Kinder brauchen einen Vater, um glücklich aufwachsen zu können – egal, unter welchen Bedingungen. Schuld sind also die Eltern. Und wenn wir ganz ehrlich sind: die Frauen. Und was man(n) dann vielleicht nicht mehr auszusprechen wagt: Hat nicht der Feminismus die Institution der Ehe zerstört? Lassen sich Frauen heutzutage nicht wegen jeder Kleinigkeit scheiden und zerstören damit die Familie?
Immer wieder werden solche Untertöne in Debatten um Familie (=Mutter-Vater-Kind) eingebracht und stellen so den langen Kampf der Frauenbewegung in Frage, der die Eigenständigkeit von Frauen und den Ausstieg von Frauen aus Gewaltbeziehungen vorangetrieben und erleichtert hat. Und das alles natürlich nur zum Wohle des Kindes.
„Das Gefühl, dem Kind gegenüber auch weiterhin ein Mitspracherecht zu haben, verhindert, in eine Position der Ohnmacht und Frustration zu kommen. Der Vater fühlt sich nicht plötzlich entrechtet, es besteht kein Grund, hilflos ‚um sich zu schlagen‘, die Mutter sieht sich keinen Angriffen ausgesetzt, die Alimente treffen regelmäßiger ein, das Vertrauen wächst“ – so argumentiert Anton Pot0tschnig, Obmann des Vereins „Doppelresidenz“, die Gemeinsame Obsorge im „Standard“ und bezeichnet sie zugleich als einen „emanzipatorischen Schritt für Frauen und Männer“. Quergelesen werden hier also gewalttätige Reaktionen und unterschlagene Zahlungen von Vätern legitimiert – so sehe das eben aus, wenn Männer kein Mitspracherecht haben.
Interessant ist auch, das Menschen, denen eine „vaterlose Gesellschaft“ schlaflose Nächte bereitet, meist nur gesetzlich fundierte Mitspracherechte von Vätern im Visier haben. Sollte es nicht viel eher ihr Ziel sein, an einem neuen, emanzipatorischen Männerbild zu arbeiten, das väterliche Beteiligung an Haus- und Pflegearbeit miteinschließt und somit eine intensive Bindung zu Kindern von der Geburt an ermöglicht? Gerade so könnte das vorherrschende „Ein Kind gehört zur Mutter“ aufgeweicht werden. Zumindest Justizministerin Bandion-Ortner scheint dies kein Anliegen zu sein. Gemeinsame Obsorge – „Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger“, sagte sie im Interview mit dem „Standard“. Das implizite Familienmodell stellt sich im traditionellen Sinne hier also folgendermaßen dar: Die Mutter kümmert sich um das Kind, der Vater entscheidet (mit), was das Beste ist. „Wer bezahlt, soll auch ein Mitspracherecht haben“, ergänzte dazu Ursula Haubner vom BZÖ.
wenn sich eltern trennen, geschieht das nicht immer einvernehmlich. manche trennen sich im groben, da sind keine einigungen mehr möglich nicht mal den kindern zu liebe.
man ist nicht eine schlechte mutter, wenn man den vater nicht mehr „aushält“ u gar nicht wenn man sich von ihm schon genug gefallen hat lassen müssen. nicht immer ist es gut wenn zwei köche in einem brei umrühren, nicht wenn sie sich nichts mehr zu sagen haben. jede vereinbarung nur boykottiert u antworten, notwendige handlungen hinausgezögert werden…. kein einvernehmen möglich ist….
heutzutage braucht ein vater nur das wohlergehen der kinder beklagen u lügen bis sich die gerichtsbalken biegen u die richtige gutachterin (ruby) haben u man ist als mutter seine kinder los, obwohl man nie den kontakt oder sonst was unterbunden hat…. alles egal… diese gutachterin lässt dann bei der gutachtenserörterung solche sätze los wie: „die mütter gehören entmachtet“ …. sehr objektive einstellung … für die anderen (richter, anwälte) schien der satz völlig normal zu sein… denn es folgte keine reaktion … ich war auch sprachlos! wehrlos gegen diesen automatismus, der den „vätern die hand an die wiege legt“…. auch wenn sie einen 50-std-job haben u ihre nachfolgefrauen sich dann um die „fremden“ kinder kümmern müssen…. hauptsache man hat sie der echten mutter weggenommen, die sich jahrlang liebevoll um sie gekümmert hatte.