Feminist Frequency erklärt uns wieder einmal anschaulich die Unterrepräsentanz von Frauen in Film und TV:
Feminist Frequency erklärt uns wieder einmal anschaulich die Unterrepräsentanz von Frauen in Film und TV:
Jugendliche Mädchen sind „weiter“ als Jungen – dieser Gemeinplatz ist häufig zu hören. Während sich Jungen zwischen 11 und 18 wie Kinder benehmen würden, seien Mädchen schon wesentlich erwachsener.
Die Erziehungswissenschafterin Sabine Jösting hat sich in einer heteronormativitätskritischen Studie mit männlichen Jugendlichen und deren Einordnung in eine heterosexuelle Ordnung auseinandergesetzt. „Jungen scheinen länger und exklusiver als Mädchen in der geschlechtshomogenen Gruppe zu verbleiben. Dabei stärkt der Ausschluss von Mädchen die symbolische Bedeutung der geschlechtshomogenen Gemeinschaft als Konstruktionsort und -mittel heterosexueller Männlichkeit“, schreibt Jösting.
Daraus entstehe der Eindruck, Jungen würden sich – im Gegensatz zu Mädchen – kindisch verhalten. Als Maßstab wird dabei die Beziehung zum „anderen“ Geschlecht herangezogen. Das Verhalten der Jungen in der geschlechtshomogenen Gruppe ist laut Jösting aber nicht „kindisch“, sondern dient dem spielerischen Einüben in männliche Umgangs- und Herrschaftsformen.
An Mädchen werden andere Maßstabe angesetzt: „Maßstab für den angeblichen Entwicklungsvorsprung der Mädchen ist die Ideologie einer erwachsenen Heterosexualität, die im Laufe der Adoleszenz eingeübt werden soll und die für Mädchen bereits sehr früh zum Entwicklungsziel erklärt wird. Während sich Mädchen in heterosexuelle Beziehungen einüben und Beziehungsarbeit leisten, bleiben die Jungen unter sich und üben sich in Dominanzstrukturen ein. Die Annahme, Mädchen seien weiter, erweist sich so gesehen als machterhaltendes Instrument zur Kostruktion von Männlichkeit.“
Literatur-Tipp:
Heteronormativität. Empirische Studien zu Geschlecht, Sexualität und Macht. Hg. v. Jutta Hartmann u.a. Wiesbaden 2007
Barack Obama hat heute seine Kandidatur für eine zweite Amtszeit als US-Präsident bekannt gegeben. Die Demokrat_innen rüsten sich bereits für den teuersten Wahlkampf aller Zeiten.
Welche Rolle gender und race in der amerikanischen Politik und in Wahlkämpfen spielen, analysiert Jackson Katz, Sozialwissenschafter an der University of Massachusetts und „one of America’s leading anti-sexist activists“, in einem Interview – ein pointiertes und anschauliches Lehrstück:
Link: Jackson Katz
Ich bin gegen eine automatische Gemeinsame Obsorge, wie sie Justizministerin Bandion-Ortner umsetzen möchte. Dieser Standpunkt lässt sich meiner Ansicht nach recht einfach begründen. Noch immer wird ein Großteil der Haus- und Pflegearbeit, der Kindererziehung von Frauen geleistet – eine automatische Gemeinsame Obsorge würde also nicht der gesellschaftlichen Realität gerecht werden. In rund 90 Prozent der Fälle einigen sich die Eltern zudem einvernehmlich auf ein Obsorge-Modell, Streitigkeiten rund um das Sorgerecht gibt es nur bei zehn Prozent der Paare. In diesem Sinne sollten als Einzelfälle also individuell überprüft werden – gerade auch, weil Scheidungen unter anderem aufgrund von Gewalt in der Familie eingereicht werden.
Was wir in Österreich jedoch dringend nötig hätten, ist eine Debatte um die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit und neue Modellen einer aktiven Vaterschaft. „Natürlich ist die Obsorge Teil einer aktiven Vaterschaft. Allerdings wird diese Vaterschaft vor der Geburt, während der Geburt und nach der Geburt geformt. Ihr Kennzeichen ist die väterliche Präsenz für Mutter und Kind. Wenn man bedenkt, dass in Österreich der Karenzväteranteil magere 4 Prozent beträgt und nur eine verschwindende Minderheit von Männern für die Betreuung ihrer Kinder ihren Beruf auf Teilzeitarbeit reduziert, wird erkennbar, dass die väterliche Präsenz in Österreichs Haushalten sehr gering ist“, meinte dazu der Sozialwissenschafter Erich Lehner im diestandard-Interview.
Eine solche Debatte ist aber offensichtlich nicht erwünscht, sondern geht in eine ganz andere Richtung; das zeigt die Art und Weise, wie und mit welchem Vokabular über das Thema gesprochen wird. Dass es bei der Obsorge immer um möglichst ideale Bedingungen für die betroffenen Kinder geht, sollte eigentlich selbstverständlich sein. Viele Befürworter_innen (und auch einige Gegner_innen) der Gemeinsamen Obsorge überschlagen sich jedoch förmlich in der Bemühung, ihre Sorge um das „Kindeswohl“ zu formulieren.
Klaus Küng, Diözesanbischof in St. Pölten, durfte im „Standard“ ein Kommentar mit dem Titel „Zeichen der Hoffnung zum Wohle des Kindes“ veröffentlichen. Küng hat Bedenken aufgrund der vielen Trennungen, die heutzutage ganz leichtfertig vollzogen würden. „Doch: Die allermeisten Kinder sehnen sich nach einem Leben mit Vater und Mutter – auch wenn es Schwierigkeiten gibt, auch wenn Spannungen und Streit auszuhalten sind.“ Die Gemeinsame Obsorge ist für ihn der erste Schritt in die richtige Richung: „In einer zunehmend vaterlosen Gesellschaft ist es ein Zeichen der Hoffnung, dass Väter auch einseitig gemeinsame Obsorge beantragen können; vielleicht realisieren sie dann, dass der Vater mindestens gleich viel zum Glück des Kindes beitragen kann und muss.“
Was lesen wir hier also im Subtext? Scheidungen sind furchtbar (für die Kinder) und Kinder brauchen einen Vater, um glücklich aufwachsen zu können – egal, unter welchen Bedingungen. Schuld sind also die Eltern. Und wenn wir ganz ehrlich sind: die Frauen. Und was man(n) dann vielleicht nicht mehr auszusprechen wagt: Hat nicht der Feminismus die Institution der Ehe zerstört? Lassen sich Frauen heutzutage nicht wegen jeder Kleinigkeit scheiden und zerstören damit die Familie?
Immer wieder werden solche Untertöne in Debatten um Familie (=Mutter-Vater-Kind) eingebracht und stellen so den langen Kampf der Frauenbewegung in Frage, der die Eigenständigkeit von Frauen und den Ausstieg von Frauen aus Gewaltbeziehungen vorangetrieben und erleichtert hat. Und das alles natürlich nur zum Wohle des Kindes.
„Das Gefühl, dem Kind gegenüber auch weiterhin ein Mitspracherecht zu haben, verhindert, in eine Position der Ohnmacht und Frustration zu kommen. Der Vater fühlt sich nicht plötzlich entrechtet, es besteht kein Grund, hilflos ‚um sich zu schlagen‘, die Mutter sieht sich keinen Angriffen ausgesetzt, die Alimente treffen regelmäßiger ein, das Vertrauen wächst“ – so argumentiert Anton Pot0tschnig, Obmann des Vereins „Doppelresidenz“, die Gemeinsame Obsorge im „Standard“ und bezeichnet sie zugleich als einen „emanzipatorischen Schritt für Frauen und Männer“. Quergelesen werden hier also gewalttätige Reaktionen und unterschlagene Zahlungen von Vätern legitimiert – so sehe das eben aus, wenn Männer kein Mitspracherecht haben.
Interessant ist auch, das Menschen, denen eine „vaterlose Gesellschaft“ schlaflose Nächte bereitet, meist nur gesetzlich fundierte Mitspracherechte von Vätern im Visier haben. Sollte es nicht viel eher ihr Ziel sein, an einem neuen, emanzipatorischen Männerbild zu arbeiten, das väterliche Beteiligung an Haus- und Pflegearbeit miteinschließt und somit eine intensive Bindung zu Kindern von der Geburt an ermöglicht? Gerade so könnte das vorherrschende „Ein Kind gehört zur Mutter“ aufgeweicht werden. Zumindest Justizministerin Bandion-Ortner scheint dies kein Anliegen zu sein. Gemeinsame Obsorge – „Auch wenn der Vater erst einige Jahre später draufkommt, dass er für das Kind Verantwortung übernehmen will. Bei manchen Vätern dauert es einfach etwas länger“, sagte sie im Interview mit dem „Standard“. Das implizite Familienmodell stellt sich im traditionellen Sinne hier also folgendermaßen dar: Die Mutter kümmert sich um das Kind, der Vater entscheidet (mit), was das Beste ist. „Wer bezahlt, soll auch ein Mitspracherecht haben“, ergänzte dazu Ursula Haubner vom BZÖ.
„Starke Frauen hat das Land“ – unter diesen Titel stellte der ORF seinen Themenschwerpunkt zum 100. Internationalen Frauentag. Und wie der Titel schon zeigt, war es offensichtlich notwendig, das TV-Publikum an diese Tatsache zu erinnern. Im Nachtprogramm wurden Filme gezeigt, in denen Frauen Heldinnen sein oder hinter der Kamera stehen durften – warum das abseits des Frauentags nicht oder kaum möglich ist, bleibt da eine offene und dringende Frage. (Kürzlich zeigte „Feminist Frequency“ in einem Video , dass in den vergangenen 50 Jahren nur in 4 Filmen, die mit dem Oscar in der Kategorie „Best Picture“ ausgezeichnet worden sind, eine Frau im Zentrum des Films steht bzw. die Geschichte aus der Perspektive einer Frau erzählt wird).
Einen äußerst schalen Nachgeschmack hinterließ auch das ORF-„Bürgerforum“ am 2. März – „Halbe-Halbe – wer hat hier die Hosen an?“. Neben Politikerinnen und Politikern war unter anderem Ioan Holender eingeladen worden, der seine kruden, biologistischen Thesen vor laufender Kamera ausbreiten durfte. Frauen könnten aufgrund eines geringeren Lungenvolumens niemals so gute Musikerinnen sein wie Männer, meinte Holender. Und auch Flugzeuge sollten sie nicht steuern. Dass zuständige Redakteur_innen beim Thema „Geschlechtergerechtigkeit“ Gäste mit derartigen Standpunkten einladen, zeigt, wie salonfähig Sexismus nach wie vor ist.
(Der Fairness halber muss erwähnt werden, dass die ORF-Berichterstattung zum Frauentag auch Lichtblicke zu bieten hatte. Ö1 sendete mehrere gut recherchierte Beiträge zur Geschichte des Frauentags und der Unterrepräsentanz von Frauen in Kunst und Kultur und auch auf FM4 wurde das Thema dank Redakteurin Irmi Wutscher ausführlich diskutiert.)
Die Tageszeitung „Der Standard“ sorgte rund um den 8. März für gut kalkulierte Aufregung: Der Soziologe und Maskulinist Walter Hollstein skizzierte in einem ausführlichen Kommentar seine Vision einer „vaterlosen Gesellschaft“ mit kriminellen Kindern alleinerziehender Mütter, die vermutlich selbst Barbara Rosenkranz als zu radikal einstufen würde. Auch hier stellt sich nicht die Frage nach inhaltlichen Standpunkten Hollsteins (oder möchte sich jemand ernsthaft auf diesem Niveau mit diesen Thesen auseinandersetzen?), sondern der Veröffentlichung durch den „Standard“. Wenige Tage später wurde mit einer „Genitalquote„, die die Wirtschaft ruiniere, nachgelegt. Die Macher_innen des „Standard“ wollten damit eigentlich eine feministische Botschaft aussenden, meinte Robert Misik dazu lakonisch. „Weil sie damit zeigen wollten, wenn man heute jemanden sucht, der gegen die Frauenemanzipation schreibt, da findet man dann nur noch Leute, die auf dem geistigen Level eines Elfjährigen sind und gerade noch das sprachliche Niveau von Pennäler-Witzen erreichen.“
19. März – Am Schwarzenbergplatz
Die Berichterstattung zur größten österreichischen Frauendemonstration seit vielen Jahrzehnten fiel ebenfalls recht spärlich aus. Die Tageszeitungen widmeten der Veranstaltung das eine oder andere Foto und einige Zeilen aus der entsprechenden APA-Meldung, die Oberösterreichischen Nachrichten wollten gar nur 600 Frauen auf dem Ring gesehen haben. Die Kronen Zeitung berichtete von „1500 Damen“ (die Polizei sprach von 5.000 , die Veranstalterinnen von bis zu 10.000 TeilnehmerInnen). Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den 20000frauen passierte im Grunde nur auf diestandard.at, in Spartenprogrammen und in Freien Medien. Weitaus mehr Beachtung fand da schon ein Video der Tiroler ÖVP-Frauen, die zum Weltfrauentag eine grausame Darstellung ihres Frauenbildes boten.
In diesem Video ist unter anderem eine Frau zu sehen, die im roten Spitzen-BH die Füße ihres Mannes passiert – ein Bild, das es auch in die „ZIB 1“ schaffte und zugleich den Bericht über die Frauen-Demonstration rettete. „Wir filmen für die Zeit im Bild, aber ich weiß eh nicht, ob das überhaupt gesendet wird, es gibt ja noch Japan und es gibt Gaddafi“, hatte die Redakteurin bei der Demo am Ring ihren Interviewpartnerinnen erklärt. Am Abend wurden Bilder von der Demo schließlich gesendet – im Anschluss an die ÖVP-Superwoman in Unterwäsche.
Anlässlich des 100. Internationalen Frauentags reihte sich gestern eine Veranstaltung an die nächste. Auch an der MedUni Wien wurde unter dem Titel „Ohne Frauen ist keine Universität zu machen“ zu einer „hochkarätig besetzten Diskussionsrunde“ geladen.
„Seit 1900 sind Frauen in Österreich zum Medizinstudium zugelassen, bei den AbsolventInnen stellen Frauen derzeit die Mehrheit. Die europäische Kommission hält fest, dass das Potential von Frauen essentiell ist und genutzt werden muss, um im weltweiten wissenschaftlichen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Trotzdem ist der Frauenanteil unter den ProfessorInnen und in anderen höher qualifizierten universitären Positionen nach wie vor gering“, ist da auf der Website der MedUni zu lesen.
Peter Husslein, Leiter der Universitätsklinik für Frauenheilkunde (!), hatte eine simple Erklärung für das Fehlen von Frauen an der Spitze parat, wie eine teilnehmende Medizinstudentin der Denkwerkstatt berichtete.
Frauen könnten gar keine Oberärztinnen oder Professorinnen werden, da sie ja andauernd mit der Reproduktion beschäftigt seien. Und überhaupt – wenn eine Frau in Karenz geht und dann jahrelang nur noch zehn Stunden die Woche arbeiten und auch keine Nachtdienste leisten will, würde das Ergebnis auf der Hand liegen.
Als leuchtendes Beispiel präsentierte Husslein hingegen die Arbeitsmoral seiner männlichen Kollegen. Dass ein Stationsarzt in Karenz gehen wollte, das sei ihm in 15 Jahren nur einmal passiert. Als dieser eine Mann nach Karenz fragte, sei seine spontane Reaktion gewesen: „Wohin soll es denn gehen? Harvard, Yale, Oxford?“
Würde es verschiedene Negativ-Auszeichnungen wie die „Zitrone“ auf diestandard.at nicht schon geben, mensch müsste sie für Peter Husslein erfinden!
Die Denkwerkstatt ist unter anderem angetreten, um Gender Studies bzw. feministische Wissenschaft zu kommunizieren. Susen Werner, Diplom-Psychologin, hat ihre Diplomarbeit zum Thema Vergewaltigunsmythen an der Universität Potsdam verfasst und ist meinem Aufruf gefolgt.
Mit Vergewaltigungsmythen werden stereotype Vorstellungen betreffend Vergewaltigungen bezeichnet, die trotz wissenschaftlicher Widerlegung von vielen Menschen geteilt werden und oftmals sexualisierte Gewalt verharmlosen und die Täter entlasten. Die erste wissenschaftliche Untersuchung zu Vergewaltigungsmythen lieferte Martha Burt 1980. „Any healthy woman can resist a rapist if she really wants to“ oder „rapists are sex-starved, insane or both“, finden sich als Beispiele in ihrer Arbeit.
Susen Werner interessierte sich in ihrer Abschlussarbeit dafür, welchen Einfluss Vergewaltigungsmythen auf die Beurteilung von Vergewaltigungdelikten durch RechtsanwältInnen haben:
Was ist das Thema deiner Arbeit? Was sind deine zentralen Fragestellungen?
Meine Diplomarbeit befasst sich mit der Untersuchung von Vergewaltigungsmythen und deren Akzeptanz bzw. Vorkommen bei deutschen RechtsanwältInnen. Unter Vergewaltigungsmythen werden bestimmte Vorstellungen Vergewaltigungen betreffend subsumiert, welche nach wie vor das Denken der Menschen beherrschen, obwohl sie bereits wissenschaftlich widerlegt wurden. Ein klassisches Beispiel ist, dass nach wie vor die Überzeugung besteht, dass Vergewaltiger in der Regel Fremde sind, obwohl diverse Untersuchungen nachweisen konnten, dass sie meistens aus dem Bekanntenkreis kommen und sogar die Häfte aller Vergewaltigungen vom eigenen Partner begangen werden.
Die Arbeit basiert auf der Forschung zu Verantwortungsattribution gegenüber Tätern und Opfern von Vergewaltigungen. Diese weist auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorliegen von sog. Vergewaltigungsmythenakzeptanz und der Verantwortungsverschiebung zu Ungunsten des Opfers bei einer gleichzeitigen Entlastung des Täters hin. Untersuchungen in diesem Forschungsgebiet legen häufig fiktive Fälle zugrunde, bei denen das Verhalten von Täter und Opfer unter zu Hilfenahme verinnerlichter Stereotype bei den BeobachterInnen bewertet werden. Hier kommen sog. kognitive Schemata (Wissensansammlungen zu bestimmten Objekten oder Begebenheiten) zum Einsatz, welche kulturellen, sozialen und individuellen Besonderheiten unterliegen und extrem widerstandsfähig gegen Veränderungen sind. Wir bilden sie quasi von unserer Geburt an durch die unterschiedlichsten Einflüsse (z. Bsp. Medien, sexistischer Werbung, diskriminierender Witze, Sprache, Erziehung, Peer-Group, Popkultur) aus.
Ein spezielles Problem stellen diese kognitiven Schemata in dem Bereich der juristischen Urteilsfindung dar, da diese grundsätzlich qua Gesetz rein datengesteuert erfolgen sollte, JuristInnen jedoch, ebenso wie andere Gesellschaftsschichten nicht in einem luftleeren Raum leben und somit nicht frei von schemagesteuerten Beurteilungen Entscheidungen treffen.
Zusammengefasst bedeutet dies, dass ich mit meiner Arbeit nachweisen wollte, dass auch JuristInnen nicht frei davon sind, Vergewaltigungsfälle aufgrund eigener stereotyper Vorstellungen zu beurteilen. Diese Personengruppe war für mich vor allem deshalb wichtig, weil JuristInnen für vergewaltigte Frauen einerseits eine Chance darstellen können und andererseits diese spezielle Rechtsprechung von Mythenakzeptanz absolut nicht frei ist. Spätestens im Gerichtssaal sieht sich das Opfer einer Vergewaltigung auch immer mit RichterInnen, SchöffInnen und der anwaltlichen Vertretung des Täters, welche im schlechtesten Fall alle ihre eigenen Vergewaltigungsmythen mit sich herumtragen, konfrontiert.
Wie bist du auf das Thema gestoßen?
Da ich selbst Rechtswissenschaften studiert habe, bevor ich zur Psychologie kam, konnte ich auf ein gewisses Vorwissen bzgl. juristischer Besonderheiten zurückgreifen und kenne die Problematik juristischer Urteilsfindung aufgrund reaktionärer Auslegung von Gesetzgebung und dem Dilemma in dem sich engagierte RechtsanwältInnen und dementsprechend die Opfer von Vergewaltigungen dadurch oft befinden.
Außerdem forscht die Betreuerin meiner Arbeit, Prof. Dr. Barbara Krahé, seit Jahrzehnten sehr erfolgreich zu der Problematik der Vergewaltigungsmythenakzeptanz, so dass mir bereits viele Untersuchungen auf diesem Gebiet bekannt waren. Bestimmte Faktoren, wie z. Bsp. der Alkoholkonsum von Täter und/oder Opfer oder deren Beziehung vor der Tat zueinander sind in diesen Fällen immer wieder problematisch, da sie häufig Vergewaltigungsmythen aktivieren und dementsprechend in die Beurteilung der Tat mit einfließen.
Nach wie vor geht ein Großteil unserer Gesellschaft davon aus, dass eine klassische „richtige“ Vergewaltigung z. Bsp. eine Situation widerspiegelt, in welcher ein Fremder mit Hilfe einer Waffe nachts (also im Dunkeln) in einem einsamen Winkel blitzschnell, auf sehr gewalttätige Art und Weise, eine sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehrende Frau, vergewaltigt und ihr gut sichtbare Verletzungen und Kampfspuren zufügt, die im Nachhinein die Tat beweisen. Sobald bestimmte Merkmale dieses kognitiven Skripts nicht vorliegen, nimmt die Anzahl der Befragten ab, die den dargestellten Übergriff als Vergewaltigung klassifizieren, während die Zahl derjenigen steigt, welche dem Opfer mehr Verantwortung zuschreiben.
Warum hast du ein Thema der feministischen Wissenschaft gewählt?
Vorausstellen möchte ich meiner Antwort hier einen Satz aus meiner Arbeit: „Das Fazit ‚Fear of rape is of course a day-to-day concern for many women‘ (Gordon & Riger, 1989) hat auch 2010 nichts an seiner Aktualität verloren.“ Das allein schien mir Grund genug, daneben gab es aber auch noch weitere Überlegungen. Wenn mensch beginnt sich mit der Forschung zu sexueller Gewalt auseinander zu setzen, dann gelangt mensch sehr schnell zu der Erkenntnis, das die Majorität dieser speziellen Forschung aus US-amerikanischen Untersuchungen stammen und hier besonders auf College-StudentInnen fokussieren. Da u.a. kulturell bedingt nicht alle Annahmen aus diesen Untersuchungen auf den deutschen Raum übertragen werden können, war mein Interesse etwas zu diesem Forschungsbereich beizusteuern.
Denn auch in Deutschland haben wir ein sog. Justice-Gap, welches das Phänomen des enormen Schwundes von den zur Anzeige gebrachten Taten bis hin zu einer endgültigen Verurteilung des Täters bezeichnet. Untersuchungen dieser Problematik machen deutlich, dass das Strafdelikt der Vergewaltigung im Gegensatz zu anderen Delikten, wie z. Bsp. Körperverletzung, Diebstahl, Raub etc., seit Jahrzehnten eine Ausnahme in den unterschiedlichen Rechtsprechungen darstellt. In keinem anderen Bereich des Strafrechts werden ähnlich wenig Anzeigen aufgenommen bzw. kommt es zu einer vergleichbaren Anzahl schwindender Anklagen und letztendlichen Verurteilungen der Täter.
Es war für mich unfassbar, dass dieses spezielle Delikt auch nach 30 Jahren Forschung und all dem dadurch angehäuften Wissen zu Vergewaltigungsmythen und deren Auswirkungen auf die Opfer und auch Täter sowohl gesellschaftlich als auch staatlich-hoheitlich immer noch dermaßen ignoriert wird. Als jüngstes Beispiel und Bestätigung dieser Ansicht braucht mensch sich nur einmal die gefühlt täglichen Berichte zu Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe oder zu sog. „korrigierenden“ Vergewaltigungen anzusehen. In vielen Teilen der Welt existiert nach wie vor ein System männlicher Herrschaft, welches sich keinen besseren Schutz wünschen kann, als eine komplette Mythologie bzw. ein vollständiges Regelwerk bestehend aus Lügen und Stereotypen, welches nicht nur die Entschuldigung bzw. das Leugnen sexueller Gewalt durch Männer ermöglicht, sondern gleichzeitig die Schuld des Täters verharmlost und sie dementsprechend zu Ungunsten des Opfers verschiebt.
Leider ist auch hier zu Lande ein systemimmanentes Desinteresse bzgl. sexueller Gewalt gegenüber Frauen offensichtlich, dazu muss mensch sich nur einmal die prekären Bedingungen in denen sich deutsche Frauenhäuser (ein Beispiel unter vielen) häufig befinden, verdeutlichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verschleppung einer bundesweiten Einführung der sog. Anonymen Spurensicherung, welche in Nordrhein-Westfalen seit 2002 erfolgreich eingesetzt wird.
Deine Methoden?
In meiner Untersuchung beurteilten RechtsanwältInnen verschiedene Fallvignetten (fiktive Fallbeschreibungen), welche von einer potentiellen Mandantin in Form eines Anbahnungsgespräches dargestellt wurden. Die Szenarien enthielten den Vorwurf der Vergewaltigung durch die potentielle Mandantin, während der Beschuldigte sich auf konsensualen Geschlechtsverkehr berief. Die geschilderten Fälle enthielten bis auf zwei Manipulationen (Beziehungsstatus zwischen Täter und Opfer, Alkoholkonsum bei Täter und/oder Opfer), welche klassische Einfallstore der Strafmilderung darstellen, keine weiteren juristisch relevanten Faktoren. Mithin wurde eine „Aussage gegen Aussage“ Situation konstruiert, welche aufgrund geringer Hintergrundinformationen einen Rückschluss auf zusätzliche Faktoren wahrscheinlich machte.
Mithilfe einer selbst entwickelten Skala zur Erfassung des Commitments wurde die Bewertung der Beispiele durch die ProbandInnen nach Lesen der Fallvignetten erfasst. Unter Commitment wird vorliegend das Engagement bzw. das Bekenntnis zu dem Opfer (der potentiellen Mandantin) durch den/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verstanden. In der Sozialpsychologie wird der Begriff des Commitments im Allgemeinen mit der Bindung oder dem Standpunkt, den ein Individuum zu einer bestimmten Problematik einnimmt, übersetzt. Zusätzlich wurde die Vergewaltigungsmythenakzeptanz der RezipientInnen mit Hilfe der AMMSA (Skala zur Messung der „Akzeptanz moderner Mythen über sexuelle Aggression“, Gerger et al., 2007) erhoben.
Was sind deine wichtigsten Ergebnisse?
Die Befunde weisen erwartungsgemäß einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Aktivierung von Vergewaltigungsmythenakzeptanz und dem Commitment gegenüber einem potentiellen Vergewaltigungsopfer bei RechtsanwältInnen nach. Das bedeutet, dass mit steigender Vergewaltigungsmythenakzeptanz das Engagement bzw. Bekenntnis gegenüber der potentiellen Mandantin sank. Weitere Ergebnisse legen einen Zusammenhang zwischen der Erfahrung mit Vergewaltigungsopfern aufgrund der beruflichen Tätigkeit von RechtsanwältInnen nahe. Vorliegend konnten, im Gegensatz zu anderen Untersuchungen, keine Nachweise für das Vorliegen unterschiedlicher Vergewaltigungsmythenakzeptanz aufgrund des Geschlechts oder des Alters der RezipientInnen erbracht werden.
Sind Veröffentlichungen geplant? Wo?
Im Moment denke ich nicht über eine weitere Veröffentlichung dieser Arbeit nach. Die Daten wurden allerdings bereits bei mehreren Kongressen präsentiert. Da ich diese Erkenntnisse einer möglichst breiten LeserInnenschaft frei zugänglich machen wollte, greife ich vorerst auf die großartige Möglichkeit des WWW zurück, wo Wissen kostenlos und somit vielen Menschen zugänglich gemacht werden kann. Außerdem habe ich die Arbeit zur Veröffentlichung dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe angeboten (Link).
Susen Werner stellt euch ihre Arbeit zum freien Download zur Verfügung: