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Sexismus-Keule zum Frauentag

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Anlässlich des 100. Internationalen Frauentags reihte sich gestern eine Veranstaltung an die nächste. Auch an der MedUni Wien wurde unter dem Titel „Ohne Frauen ist keine Universität zu machen“ zu einer „hochkarätig besetzten Diskussionsrunde“ geladen.

„Seit 1900 sind Frauen in Österreich zum Medizinstudium zugelassen, bei den AbsolventInnen stellen Frauen derzeit die Mehrheit. Die europäische Kommission hält fest, dass das Potential von Frauen essentiell ist und genutzt werden muss, um im weltweiten wissenschaftlichen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Trotzdem ist der Frauenanteil unter den ProfessorInnen und in anderen höher qualifizierten universitären Positionen nach wie vor gering“, ist da auf der Website der MedUni zu lesen.

Peter Husslein, Leiter der Universitätsklinik für Frauenheilkunde (!), hatte eine simple Erklärung für das Fehlen von Frauen an der Spitze parat, wie eine teilnehmende Medizinstudentin der Denkwerkstatt berichtete.
Frauen könnten gar keine Oberärztinnen oder Professorinnen werden, da sie ja andauernd mit der Reproduktion beschäftigt seien. Und  überhaupt – wenn eine Frau in Karenz geht und dann jahrelang nur noch zehn Stunden die Woche arbeiten und auch keine Nachtdienste leisten will, würde das Ergebnis auf der Hand liegen.

Als leuchtendes Beispiel präsentierte Husslein hingegen die Arbeitsmoral seiner männlichen Kollegen. Dass ein Stationsarzt in Karenz gehen wollte, das sei ihm in 15 Jahren nur einmal passiert. Als dieser eine Mann nach Karenz fragte, sei seine spontane Reaktion gewesen: „Wohin soll es denn gehen? Harvard, Yale, Oxford?“

Würde es verschiedene Negativ-Auszeichnungen wie die „Zitrone“ auf diestandard.at nicht schon geben, mensch müsste sie für Peter Husslein erfinden!

Vergewaltigungsmythen

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Die Denkwerkstatt ist unter anderem angetreten, um Gender Studies bzw. feministische Wissenschaft zu kommunizieren. Susen Werner, Diplom-Psychologin, hat ihre Diplomarbeit zum Thema Vergewaltigunsmythen an der Universität Potsdam verfasst und ist meinem Aufruf gefolgt.

Mit Vergewaltigungsmythen werden stereotype Vorstellungen betreffend Vergewaltigungen bezeichnet, die trotz wissenschaftlicher Widerlegung von vielen Menschen geteilt werden und oftmals sexualisierte Gewalt verharmlosen und die Täter entlasten. Die erste wissenschaftliche Untersuchung zu Vergewaltigungsmythen lieferte Martha Burt 1980. „Any healthy woman can resist a rapist if she really wants to“ oder „rapists are sex-starved, insane or both“, finden sich als Beispiele in ihrer Arbeit.

Susen Werner interessierte sich in ihrer Abschlussarbeit dafür, welchen Einfluss Vergewaltigungsmythen auf die Beurteilung von Vergewaltigungdelikten durch RechtsanwältInnen haben:

Was ist das Thema deiner Arbeit? Was sind deine zentralen Fragestellungen?

Meine Diplomarbeit befasst sich mit der Untersuchung von Vergewaltigungsmythen und deren Akzeptanz bzw. Vorkommen bei deutschen RechtsanwältInnen. Unter Vergewaltigungsmythen werden bestimmte Vorstellungen Vergewaltigungen betreffend subsumiert, welche nach wie vor das Denken der Menschen beherrschen, obwohl sie bereits wissenschaftlich widerlegt wurden. Ein klassisches Beispiel ist, dass nach wie vor die Überzeugung besteht, dass Vergewaltiger in der Regel Fremde sind, obwohl diverse Untersuchungen nachweisen konnten, dass sie meistens aus dem Bekanntenkreis kommen und sogar die Häfte aller Vergewaltigungen vom eigenen Partner begangen werden.

Die Arbeit basiert auf der Forschung zu Verantwortungsattribution gegenüber Tätern und Opfern von Vergewaltigungen. Diese weist auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorliegen von sog. Vergewaltigungsmythenakzeptanz und der Verantwortungsverschiebung zu Ungunsten des Opfers bei einer gleichzeitigen Entlastung des Täters hin. Untersuchungen in diesem Forschungsgebiet legen häufig fiktive Fälle zugrunde, bei denen das Verhalten von Täter und Opfer unter zu Hilfenahme verinnerlichter Stereotype bei den BeobachterInnen bewertet werden. Hier kommen sog. kognitive Schemata (Wissensansammlungen zu bestimmten Objekten oder Begebenheiten) zum Einsatz, welche kulturellen, sozialen und individuellen Besonderheiten unterliegen und extrem widerstandsfähig gegen Veränderungen sind. Wir bilden sie quasi von unserer Geburt an durch die unterschiedlichsten Einflüsse (z. Bsp. Medien, sexistischer Werbung, diskriminierender Witze, Sprache, Erziehung, Peer-Group, Popkultur) aus.

Ein spezielles Problem stellen diese kognitiven Schemata in dem Bereich der juristischen Urteilsfindung dar, da diese grundsätzlich qua Gesetz rein datengesteuert erfolgen sollte, JuristInnen jedoch, ebenso wie andere Gesellschaftsschichten nicht in einem luftleeren Raum leben und somit nicht frei von schemagesteuerten Beurteilungen Entscheidungen treffen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass ich mit meiner Arbeit nachweisen wollte, dass auch JuristInnen nicht frei davon sind, Vergewaltigungsfälle aufgrund eigener stereotyper Vorstellungen zu beurteilen. Diese Personengruppe war für mich vor allem deshalb wichtig, weil JuristInnen für vergewaltigte Frauen einerseits eine Chance darstellen können und andererseits diese spezielle Rechtsprechung von Mythenakzeptanz absolut nicht frei ist. Spätestens im Gerichtssaal sieht sich das Opfer einer Vergewaltigung auch immer mit RichterInnen, SchöffInnen und der anwaltlichen Vertretung des Täters, welche im schlechtesten Fall alle ihre eigenen Vergewaltigungsmythen mit sich herumtragen, konfrontiert.

Wie bist du auf das Thema gestoßen?

Da ich selbst Rechtswissenschaften studiert habe, bevor ich zur Psychologie kam, konnte ich auf ein gewisses Vorwissen bzgl. juristischer Besonderheiten zurückgreifen und kenne die Problematik juristischer Urteilsfindung aufgrund reaktionärer Auslegung von Gesetzgebung und dem Dilemma in dem sich engagierte RechtsanwältInnen und dementsprechend die Opfer von Vergewaltigungen dadurch oft befinden.

Außerdem forscht die Betreuerin meiner Arbeit, Prof. Dr. Barbara Krahé, seit Jahrzehnten sehr erfolgreich zu der Problematik der Vergewaltigungsmythenakzeptanz, so dass mir bereits viele Untersuchungen auf diesem Gebiet bekannt waren. Bestimmte Faktoren, wie z. Bsp. der Alkoholkonsum von Täter und/oder Opfer oder deren Beziehung vor der Tat zueinander sind in diesen Fällen immer wieder problematisch, da sie häufig Vergewaltigungsmythen aktivieren und dementsprechend in die Beurteilung der Tat mit einfließen.

Nach wie vor geht ein Großteil unserer Gesellschaft davon aus, dass eine klassische „richtige“ Vergewaltigung z. Bsp. eine Situation widerspiegelt, in welcher ein Fremder mit Hilfe einer Waffe nachts (also im Dunkeln) in einem einsamen Winkel blitzschnell, auf sehr gewalttätige Art und Weise, eine sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehrende Frau, vergewaltigt und ihr gut sichtbare Verletzungen und Kampfspuren zufügt, die im Nachhinein die Tat beweisen. Sobald bestimmte Merkmale dieses kognitiven Skripts nicht vorliegen, nimmt die Anzahl der Befragten ab, die den dargestellten Übergriff als Vergewaltigung klassifizieren, während die Zahl derjenigen steigt, welche dem Opfer mehr Verantwortung zuschreiben.

Warum hast du ein Thema der feministischen Wissenschaft gewählt?

Vorausstellen möchte ich meiner Antwort hier einen Satz aus meiner Arbeit: „Das Fazit ‚Fear of rape is of course a day-to-day concern for many women‘ (Gordon & Riger, 1989) hat auch 2010 nichts an seiner Aktualität verloren.“ Das allein schien mir Grund genug, daneben gab es aber auch noch weitere Überlegungen. Wenn mensch beginnt sich mit der Forschung zu sexueller Gewalt auseinander zu setzen, dann gelangt mensch sehr schnell zu der Erkenntnis, das die Majorität dieser speziellen Forschung aus US-amerikanischen Untersuchungen stammen und hier besonders auf College-StudentInnen fokussieren. Da u.a. kulturell bedingt nicht alle Annahmen aus diesen Untersuchungen auf den deutschen Raum übertragen werden können, war mein Interesse etwas zu diesem Forschungsbereich beizusteuern.

Denn auch in Deutschland haben wir ein sog. Justice-Gap, welches das Phänomen des enormen Schwundes von den zur Anzeige gebrachten Taten bis hin zu einer endgültigen Verurteilung des Täters bezeichnet. Untersuchungen dieser Problematik machen deutlich, dass das Strafdelikt der Vergewaltigung im Gegensatz zu anderen Delikten, wie z. Bsp. Körperverletzung, Diebstahl, Raub etc., seit Jahrzehnten eine Ausnahme in den unterschiedlichen Rechtsprechungen darstellt. In keinem anderen Bereich des Strafrechts werden ähnlich wenig Anzeigen aufgenommen bzw. kommt es zu einer vergleichbaren Anzahl schwindender Anklagen und letztendlichen Verurteilungen der Täter.

Es war für mich unfassbar, dass dieses spezielle Delikt auch nach 30 Jahren Forschung und all dem dadurch angehäuften Wissen zu Vergewaltigungsmythen und deren Auswirkungen auf die Opfer und auch Täter sowohl gesellschaftlich als auch staatlich-hoheitlich immer noch dermaßen ignoriert wird. Als jüngstes Beispiel und Bestätigung dieser Ansicht braucht mensch sich nur einmal die gefühlt täglichen Berichte zu Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe oder zu sog. „korrigierenden“ Vergewaltigungen anzusehen. In vielen Teilen der Welt existiert nach wie vor ein System männlicher Herrschaft, welches sich keinen besseren Schutz wünschen kann, als eine komplette Mythologie bzw. ein vollständiges Regelwerk bestehend aus Lügen und Stereotypen, welches nicht nur die Entschuldigung bzw. das Leugnen sexueller Gewalt durch Männer ermöglicht, sondern gleichzeitig die Schuld des Täters verharmlost und sie dementsprechend zu Ungunsten des Opfers verschiebt.

Leider ist auch hier zu Lande ein systemimmanentes Desinteresse bzgl. sexueller Gewalt gegenüber Frauen offensichtlich, dazu muss mensch sich nur einmal die prekären Bedingungen in denen sich deutsche Frauenhäuser (ein Beispiel unter vielen) häufig befinden, verdeutlichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verschleppung einer bundesweiten Einführung der sog. Anonymen Spurensicherung, welche in Nordrhein-Westfalen seit 2002 erfolgreich eingesetzt wird.

Deine Methoden?

In meiner Untersuchung beurteilten RechtsanwältInnen verschiedene Fallvignetten (fiktive Fallbeschreibungen), welche von einer potentiellen Mandantin in Form eines Anbahnungsgespräches dargestellt wurden. Die Szenarien enthielten den Vorwurf der Vergewaltigung durch die potentielle Mandantin, während der Beschuldigte sich auf konsensualen Geschlechtsverkehr berief. Die geschilderten Fälle enthielten bis auf zwei Manipulationen (Beziehungsstatus zwischen Täter und Opfer, Alkoholkonsum bei Täter und/oder Opfer), welche klassische Einfallstore der Strafmilderung darstellen, keine weiteren juristisch relevanten Faktoren. Mithin wurde eine „Aussage gegen Aussage“ Situation konstruiert, welche aufgrund geringer Hintergrundinformationen einen Rückschluss auf zusätzliche Faktoren wahrscheinlich machte.

Mithilfe einer selbst entwickelten Skala zur Erfassung des Commitments wurde die Bewertung der Beispiele durch die ProbandInnen nach Lesen der Fallvignetten erfasst. Unter Commitment wird vorliegend das Engagement bzw. das Bekenntnis zu dem Opfer (der potentiellen Mandantin) durch den/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verstanden. In der Sozialpsychologie wird der Begriff des Commitments im Allgemeinen mit der Bindung oder dem Standpunkt, den ein Individuum zu einer bestimmten Problematik einnimmt, übersetzt. Zusätzlich wurde die Vergewaltigungsmythenakzeptanz der RezipientInnen mit Hilfe der AMMSA (Skala zur Messung der „Akzeptanz moderner Mythen über sexuelle Aggression“, Gerger et al., 2007) erhoben.

Was sind deine wichtigsten Ergebnisse?

Die Befunde weisen erwartungsgemäß einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Aktivierung von Vergewaltigungsmythenakzeptanz und dem Commitment gegenüber einem potentiellen Vergewaltigungsopfer bei RechtsanwältInnen nach. Das bedeutet, dass mit steigender Vergewaltigungsmythenakzeptanz das Engagement bzw. Bekenntnis gegenüber der potentiellen Mandantin sank. Weitere Ergebnisse legen einen Zusammenhang zwischen der Erfahrung mit Vergewaltigungsopfern aufgrund der beruflichen Tätigkeit von RechtsanwältInnen nahe. Vorliegend konnten, im Gegensatz zu anderen Untersuchungen, keine Nachweise für das Vorliegen unterschiedlicher Vergewaltigungsmythenakzeptanz aufgrund des Geschlechts oder des Alters der RezipientInnen erbracht werden.

Sind Veröffentlichungen geplant? Wo?

Im Moment denke ich nicht über eine weitere Veröffentlichung dieser Arbeit nach. Die Daten wurden allerdings bereits bei mehreren Kongressen präsentiert. Da ich diese Erkenntnisse einer möglichst breiten LeserInnenschaft frei zugänglich machen wollte, greife ich vorerst auf die großartige Möglichkeit des WWW zurück, wo Wissen kostenlos und somit vielen Menschen zugänglich gemacht werden kann. Außerdem habe ich die Arbeit zur Veröffentlichung dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe angeboten (Link).

Susen Werner stellt euch ihre Arbeit zum freien Download zur Verfügung:

Stereotype Vorstellungen über Vergewaltigungen (Vergewaltigungsmythenakzeptanz) als Prädiktoren der Beurteilung von Vergewaltigungsdelikten durch RechtsanwältInnen

Monika Hauser – Kampf gegen sexualisierte Gewalt

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2008 erhielt Monika Hauser den Alternativen Nobelpreis. Ausgezeichnet wurde ihr „unermüdlicher Einsatz für Frauen, die in Krisenregionen schrecklichste sexualisierte Gewalt erfahren haben“ – die Gynäkologin und Gründerin von „Medica Mondiale“ ist einer breiten Öffentlichkeit als unermüdliche Kämpferin für Frauenrechte bekannt geworden. In den Zentren von „Medica Mondiale“ werden Frauen betreut, die von sexualisierter Kriegsgewalt betroffen sind, darüberhinaus wird Aufklärungs- und Lobbyarbeit betrieben.

Im Wiener Radiokulturhaus sprach Monika Hauser gestern mit Ö1-Journalist Johannes Kaup (vor einem ausschließlich weiblichen Publikum) über ihre Arbeit in Kriegsgebieten und die vielen Missstände, die es zu bekämpfen gilt.
Als Hauser sich 1992 auf den Weg nach Bosnien machte, um eine Hilfsorganisation für Frauen aufzubauen, die sexualisierte Kriegsgewalt erlebt hatten, verband die Ärztin bereits eine lange Geschichte mit dem Thema. Schon mit 13 Jahren erfuhr sie von ihrer Südtiroler Großmutter, dass diese regelmäßig von ihrem Ehemann vergewaltigt worden war. Was sie in diesem Alter noch nicht richtig einordnen konnte, erlebte sie nach ihrem Medizinstudium erneut an einem Bezirkskrankenhaus in Südtirol, wo sie aufgrund ihres Engagements bereits nach kurzer Zeit „rote Hexe“ gerufen wurde. Und dabei beschränkte sich die Gewalt gegen Frauen nicht „nur“ auf Vergewaltigungen: Als eines Tages einer Bauersfrau mit starken Unterleibsschmerzen fortgeschrittener Eierstockkrebs diagnostiziert wurde, verweigerte ihr Ehemann die Operation – erst nach der Ernte sei dafür Zeit. „Nach der Ernte war die Frau natürlich bereits verstorben“, erzählt Hauser.

Unermüdlich weist die Ärztin darauf hin, dass (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen nicht nur im Kosovo und im Kongo passiert und mit einer religiösen Gemeinschaft verknüpft ist  – Gewalt gegen Frauen sei vielmehr Ausdruck der patriarchalen Gesellschaftsordnung und nicht Beziehungs- oder Einzeltat. Auch gegen die Darstellung von Frauen als „zerstörte“ Opfer wehrt sich Hauser im Rahmen ihrer Arbeit  – „Medica Mondiale“ verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz, Frauen soll trotz allem, was sie erlebt haben, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Neben einer Traumatisierung und seelischen Demütigung erleben diese Frauen häufig auch Ausgrenzung in ihrem sozialen Umfeld: Vergewaltigte Frauen müssen ihr „Schande“ verbergen und werden mit den Mechanismen des „blame the victim“ konfrontiert. „Selbst in Deutschland habe ich Männer erlebt, die mit ihren Frauen nichts mehr zu tun haben wollten, nachdem diese vergewaltigt worden waren. Und dann tauchen die Fragen auf: Musste sie wirklich im Minirock alleine auf die Straße gehen?“


Bei der Verleihung des Alternativen Nobelpreises / Foto: Cornelia Suhan

So fällt vielen betroffenen Frauen das Sprechen über das Erlebte noch schwerer – für andere ist es eine wichtige Therapie. Gerade im ehemaligen Jugoslawien ist sie Frauen begegnet, die unbedingt vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag aussagen wollten, Monika Hauser ortet hier massive Misstände. Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde etwa immer wieder aus der Anklageschrift entfernt, weil er juristisch so schwer nachzuweisen sei. Auch seien Betroffenen widersprüchliche Aussagen nachgewiesen worden. „Wenn eine schwer traumatisierte Frau gefragt wird, ob das, als sie von 30 Soldaten vergewaltigt wurde, links oder rechts von der Kapelle war, dann kann sie darauf oft keine Antwort geben“, so Hauser. Sogar Fragen zum sexuellen Vorleben der Betroffenen wurden von den Richter_innen zugelassen – in Deutschland und Österreich ist das im Fall einer Vergewaltigung verboten.

Den Alternativen Nobelpreis hat Hauser als „tolle Anerkennung für 17 Jahre schwierige Arbeit“ empfunden. Mittlerweile ist „Medica Mondiale“ auch in Liberia und in Afghanistan tätig, insbesondere in Afghanistan sieht Hauser Rückschritte, was die Lebensumstände von Frauen betrifft. Die Armut hat seit 2001 stark zugenommen, viele Frauen seien mit 20 bereits „körperliche und psychische Wracks“. Geld werde von den Familien oft nur für die medizinische Versorgung der Söhne ausgegeben, für zwangsverheiratete Frauen gebe es kaum die Möglichkeit zum Ausbruch aus ihrem sozialen Umfeld. Hier prangert Hauser die verpassten Chancen der internationalen Gemeinschaft an, Frauenrechte würden zwar instrumentalisiert, aber in der Realität vernachlässigt. Wenn die deutsche Regierung an Unterstützung für den Kongo keine menschenrechtlichen Forderungen knüpft, dann werde auch hier die Verantwortung der internationalen Politik nicht wahrgenommen. Im Kongo werden Frauen regelmäßig von Soldaten und Polizisten vergewaltigt, die unzähligen Massenvergewaltigungen bleiben dabei straffrei. Europa sieht zu. Das sei ein „fatales Signal“, sagt Hauser.

Das Gespräch mit Monika Hauser wird am 9. Februar um 12.05 Uhr und 22.45 Uhr auf TW1 zu sehen sein.
Link Medica Mondiale (mit Möglichkeit zur Online-Spende)
Filmtipp: Grbavica

Buchtipp: Monika Hauser – nicht aufhören anzufangen

Webschau

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Heiteres aus der Welt der Wissenschaft: Wenn Männer Frauentränen riechen, nimmt ihre sexuelle Erregung ab. Sagen Forscher_innen vom israelischen Weizmann Institut. Link ORF Science.

In Österreich wird aktuell ein Gesetzesentwurf diskutiert, der Ärzt_innen vor Schadenersatzansprüchen bewahren soll, wenn sie eine Behinderung eines noch ungeborenen Kindes übersehen haben. Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Gesundheitsminister Alois Stöger sehen die Transparenz im Gesundheitswesen gefährdet und kritisieren den Vorschlag der Justizministerin. Die ORF-Diskussionssendung „Im Zentrum“ zum Thema gibt es derzeit noch online in der TV-Thek zu sehen.

Bei Spiegel Online wurde eine Art „Blog-Kolumne“ installiert: Vier Männer (darunter Sascha Lobo) schreiben von nun an über Politik, Kultur und Netzthemen, zwei Frauen über Gesellschaftsthemen. Annina von „Girls Can Blog“ hat sich auf ihrer Website über dieses Signal beschwert und Sascha Lobo einen offenen Brief geschrieben. Und der hat (wie immer) sehr ausführlich geantwortet. Link

Die Mädchenmannschaft sucht wieder das „Bloggermädchen“ des Jahres. Zur Wahl stehen zehn spannende Blogs. Schaut vorbei und stimmt für eure Lieblingsbloggerin! Link

Society: Alfons Haider wird bei der neuen Staffel der „Dancing Stars“ nicht als Moderator, sondern als Kandidat teilnehmen. Tanzen wird er mit einem Mann. „Es ist eine Sensation. Der ORF ist der erste Sender der ein gleichgeschlechtliches Paar tanzen lässt“, sagte Haider in einem Interview mit dem Radiosender Ö3.

Ein Blick in die USA: Nach dem Attentat in Arizona macht sich Rachel Maddow auf MSNBC Gedanken über amerikanische Waffengesetze.

Links der Woche

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„Wie Medizin, Verantwortungsdiskurse und Naturalismus stillunwillige Frauen moralisch erdrücken“ – unter diesem Titel hat Ina Freudenschuss eine Reportage für „Malmoe“ verfasst. Nachzulesen auf diestandard.at

2022 findet die Fußball-WM in Qatar statt, ein Staat, in dem Homosexualität illegal ist. FIFA-Boss Sepp Blatter  reagierte auf die Frage nach möglichen Problemen aufgrund des Verbots folgendermaßen: „I’d say they [gay fans] should refrain from any sexual activities.“ Wahrlich kein lustiger „Scherz“, auch wenn die anwesenden Journalist_innen bei der Pressekonferenz in Gelächter ausbrachen. Bericht und Video auf BBC Sport.

Am 19. März 2011 wird (in Wien) bereits zum 100. Mal der Internationale Frauentag begangen. Zu diesem Anlass suchen die „Strickistinnen“ 100 Frauen, die im Rahmen einer Guerilla Knitting Aktion den Weg der ersten Frauen-Demonstration in Wien „einstricken“. Nähere Informationen zum Projekt von Antonia Wenzl und Betina Aumair findet ihr auf dem „Knitherstory“- Blog.

Auch wenn ich die Denkwerkstatt in den vergangenen Wochen etwas vernachlässigt habe, war ich doch in meiner Rolle als Gastbloggerin beim Missy Magazine produktiv. Meine Beiträge über die Wikileaks „Sexfiles“, den angeblichen „Gebärstreik“ in Mitteleuropa und Serien-Tipps findet ihr hier: Gastblog Denkwerkstatt

Gegen Gewalt

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Heute wird der „Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen“ begangen. 1981 wurde dieser Tag erstmals von NGOs ins Leben gerufen und 1990 von den Vereinten Nationen anerkannt; dahinter steht ein Gedenken an die Schwestern Mirabal, die 1960 in der Dominikanischen Republik monatelang vergewaltigt, gefoltert und schließlich ermordet wurden. Sie hatten sich gegen das Regime des Diktators Rafael Trujillo gewandt.

Die Liste an Gewaltformen, die heute ins Gedächtnis gerufen werden sollen, ist lang und erschütternd:

Genitalverstümmelung
Vergewaltigung
Zwangsprostitution
Häusliche Gewalt
Sextourismus
Sexueller Missbrauch
Zwangsheirat
Femizid
Selektierte Abtreibung weiblicher Föten
Wirtschaftliche Ausbeutung
Gehaltsschere
Benachteiligung bei der Bildung
Benachteiligung bei Erbrecht und Privateigentum

Vielleicht ist heute auch der richtige Tag, um an die Frauenbewegung zu erinnern, die in den 60er und 70er Jahren mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in die Öffentlichkeit drängte. Frauen, die dazu beitrugen, das Thema zu enttabuisieren, die darauf hinwiesen, dass Gewalt in der Familie kein Kavaliersdelikt ist. Und dass es sich bei Gewalt gegen Frauen nicht um Einzeltaten von Kriminellen handelt, sondern dass Gewalt gegen Frauen System hat, in die Gesellschaftsstruktur eingeschrieben ist. Weil Gewalt kaum unabhängig von Macht gedacht werden kann.

„Für Frauen zwischen 16 und 45 Jahren ist es weltweit gesehen wahrscheinlicher, von ihrem Lebenspartner oder einem Verwandten getötet zu werden, als durch Krieg oder Terrorismus ums Leben zu kommen“, schreibt heute orf.at. „Der Boden, auf dem sexuelle Ausbeutung und Versklavung von Frauen gedeihen, ist die rechtliche und ökonomische Benachteiligung von Frauen“, sagte einst Johanna Dohnal.

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