TagVergewaltigung

Und sie dreht sich doch nicht oder Einblick in eine androzentrische Kosmologie

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Die aktuelle Profilausgabe nimmt die Freilassung von Strauss-Kahn, der Mitte Mai u.a. der versuchten Vergewaltigung angeklagt worden ist, zum Anlass für eine Coverstory mit dem Titel „Was den Mann treibt“, die sich, so die zusätzliche Information auf der Titelseite, damit befasst, warum Männer für Sex alles riskieren.

Dabei ist die sprachliche Aufbereitung der Titelgeschichte (die noch nicht gewonnene Schlacht des Angeklagten oder die Klägerin, die keine brauchbare Waffe mehr sei, der Charakter-Bankrott der Klägerin) das kleinere Übel. Vielmehr geht es um den darin befindlichen Grundton, der auch in Worten dargelegt wird: Denn weniger geht es in dem Artikel darum, was Männer dazu treibt Frauen zu vergewaltigen, sondern um Männer, denen „Frauen zum Verhängnis geworden“ sind (S. 68). Dieser Grundton realisiert sich auch in der Auswahl der die Titelgeschichte begleitenden Kurzartikel, wie jener Beitrag über das männliche und weibliche Gehirn und die damit verbundene Triebanatomie (Dieses Mal müssen Hormone wie Testosteron und Cortisol und die unterschiedliche Entwicklung des männlichen Gehirns als Erklärungsgründe herhalten.) und das Interview mit Catherine Millet, Autorin und Chefredakteurin einer Pariser Kunstzeitschrift.

Millet, die diese Klage als „feministisches Cinderella-Märchen“ bezeichnet, vertritt die Meinung, dass Frauen ein für alle Mal erklärt werden müsse, dass eine Vergewaltigung nichts sei, wobei frau zu Tode komme, sondern etwas, nach dem frau wieder aufstehen, sich waschen und ihr Leben wieder aufnehmen könne. Es sind unter anderem wohl Ansichten wie diese, die dafür sorgen, dass in Österreich so wenige Frauen, denen Männer sexuelle Gewalt antun, eine Anklage wagen.

Angesichts solcher Titelgeschichten ist meiner Meinung nach der Zweifel, ob sich die Erde tatsächlich dreht, ein durchaus angebrachter.

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Triebe und genetische Programmierung

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Ex-IWF-Boss Dominique Strauss-Kahn wird vorgeworfen, eine junge Frau vergewaltigt zu haben – seit Tagen berichten sämtliche Medien über die „verhängnisvolle Sex-Affäre“. Dass ein Großteil der Journalist_innen bei der Beschreibung des Falls sehr verantwortungslos mit den gewählten Begriffen umgeht, wurde bereits an vielen Stellen treffend analysiert (Diestandard, FM4, Taz, …).

Da werden sexualisierte Gewalt (ein Begriff, der zum Ausdruck bringt, dass es sich um Gewalt handelt, die sexualisiert wird und nicht Sex, der gewaltsam durchgesetzt wird) und Sex beliebig vermischt, sexualisierte Gewalt verniedlicht und damit eine Täter-Opfer-Umkehr provoziert. Solche Mechanismen sind tatsächlich fatal – wie Ines Pohl in der Taz schreibt, bildet Sprache nicht nur gesellschaftliche Machtverhältnisse ab, sondern gestaltet diese auch aktiv mit.

Besonders problematisch ist das Bild von Männlichkeit, das hier in der medialen Berichterstattung gezeichnet wird. Wie so oft werden biologistische Erklärungen herangezogen, wenn es um darum geht, das Verhalten von Strauss-Kahn zu erklären. „Viele Männer – eine Wahrheit: Wenn Macht, Gier und Testosteron zusammenspielen, können Karrieren abrupt enden“, titel der Online-Kurier. Zitiert wird Dr. Pfau, ein Sexualmediziner, der in einem Buch „die ganze Wahrheit“ über Männer veröffentlicht hat. Und diese „Wahrheit“ ist natürlich in den Genen zu finden.

„Männer sind schon wegen ihres evolutionsbiologischen Auftrags in ihrem Sexualverhalten expansiver und neigen zu aggressiv-forderndem Verhalten“, beschreibt Pfau das „Primatenerbe“ der Männer. „Vor unserem durch metrosexuelle Verweichlichung verkümmerten Geschlecht hängt im Geiste also immer noch nur ein Lendenschurz“, ist auch auf Focus Online zu lesen. Es ist also die genetische Programmierung, die Männer in ihrem Sexualverhalten steuert – ein beliebter Erklärungsansatz, der so ganz und gar nicht mehr lustig ist, wenn er statt in „Männer sind vom Mars, Frauen von der Venus“ – Büchern und Programmen von Mario Barth im Zusammenhang mit Vergewaltigungen auftaucht.

„Aber ist Dominique Strauss-Kahn (DSK) tatsächlich so triebgesteuert und machtversessen, dass er sich von seinen Hormonen die Karriere vermasseln lässt?“, schreibt die Süddeutsche Zeitung Online und rundet damit das Modell des fremdbestimmten Mannes ab. Selbst wenn in den Artikeln beteurt wird, dass Triebe und Gene das Verhalten zwar erklären, aber nicht entschuldigen würden, passiert hier ganz klar eine Entlastung der Täter. Zugleich wird ein Bild des potentiellen Gewalttäters Mann konstruiert, der – hormonell gesteuert – wie eine tickende Zeitbombe umherirrt.

Frauen kommt in einem solchen Weltbild die Rolle der potentiellen Verführerin zu. „Schon vor seiner Verhaftung ist IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn immer wieder wegen seines lockeren Umgangs mit Frauen und Geld in den Medien kritisiert worden. Die linke Zeitung ‚Liberation‘ etwa zitierte ihn im April mit der Äußerung, drei Punkte könnten seine Präsidentschaftskandidatur belasten: ‚Geld, Frauen und mein Judentum“, ist auf orf.at zu lesen. Eine Frau zur falschen Zeit am falschen Ort kann also zur Auslöserin der „Triebgier“ von Männer werden, ein solcher Vergewaltigungsmythos  ist in zahlreichen Berichten zu finden.

Am Beispiel von sexualisierter Gewalt zeigt sich also besonders drastisch, wie problematisch der Trend sein kann, Gewalt, Sexualität und Macht naturwissenschaftlich und nicht sozialwissenschaftlich erklären zu wollen. Diesen „neuen Biologismus“ charakterisierte Gabriele Kämper in der „EMMA“ folgendermaßen:  „Die Frage nach Macht, Hierarchie, Verantwortung und Veränderung verschwindet hinter den endlos produzierten und von den Medien reproduzierten Hormoncocktails und Hirnströmen.“

Vergewaltigungsmythen

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Die Denkwerkstatt ist unter anderem angetreten, um Gender Studies bzw. feministische Wissenschaft zu kommunizieren. Susen Werner, Diplom-Psychologin, hat ihre Diplomarbeit zum Thema Vergewaltigunsmythen an der Universität Potsdam verfasst und ist meinem Aufruf gefolgt.

Mit Vergewaltigungsmythen werden stereotype Vorstellungen betreffend Vergewaltigungen bezeichnet, die trotz wissenschaftlicher Widerlegung von vielen Menschen geteilt werden und oftmals sexualisierte Gewalt verharmlosen und die Täter entlasten. Die erste wissenschaftliche Untersuchung zu Vergewaltigungsmythen lieferte Martha Burt 1980. „Any healthy woman can resist a rapist if she really wants to“ oder „rapists are sex-starved, insane or both“, finden sich als Beispiele in ihrer Arbeit.

Susen Werner interessierte sich in ihrer Abschlussarbeit dafür, welchen Einfluss Vergewaltigungsmythen auf die Beurteilung von Vergewaltigungdelikten durch RechtsanwältInnen haben:

Was ist das Thema deiner Arbeit? Was sind deine zentralen Fragestellungen?

Meine Diplomarbeit befasst sich mit der Untersuchung von Vergewaltigungsmythen und deren Akzeptanz bzw. Vorkommen bei deutschen RechtsanwältInnen. Unter Vergewaltigungsmythen werden bestimmte Vorstellungen Vergewaltigungen betreffend subsumiert, welche nach wie vor das Denken der Menschen beherrschen, obwohl sie bereits wissenschaftlich widerlegt wurden. Ein klassisches Beispiel ist, dass nach wie vor die Überzeugung besteht, dass Vergewaltiger in der Regel Fremde sind, obwohl diverse Untersuchungen nachweisen konnten, dass sie meistens aus dem Bekanntenkreis kommen und sogar die Häfte aller Vergewaltigungen vom eigenen Partner begangen werden.

Die Arbeit basiert auf der Forschung zu Verantwortungsattribution gegenüber Tätern und Opfern von Vergewaltigungen. Diese weist auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorliegen von sog. Vergewaltigungsmythenakzeptanz und der Verantwortungsverschiebung zu Ungunsten des Opfers bei einer gleichzeitigen Entlastung des Täters hin. Untersuchungen in diesem Forschungsgebiet legen häufig fiktive Fälle zugrunde, bei denen das Verhalten von Täter und Opfer unter zu Hilfenahme verinnerlichter Stereotype bei den BeobachterInnen bewertet werden. Hier kommen sog. kognitive Schemata (Wissensansammlungen zu bestimmten Objekten oder Begebenheiten) zum Einsatz, welche kulturellen, sozialen und individuellen Besonderheiten unterliegen und extrem widerstandsfähig gegen Veränderungen sind. Wir bilden sie quasi von unserer Geburt an durch die unterschiedlichsten Einflüsse (z. Bsp. Medien, sexistischer Werbung, diskriminierender Witze, Sprache, Erziehung, Peer-Group, Popkultur) aus.

Ein spezielles Problem stellen diese kognitiven Schemata in dem Bereich der juristischen Urteilsfindung dar, da diese grundsätzlich qua Gesetz rein datengesteuert erfolgen sollte, JuristInnen jedoch, ebenso wie andere Gesellschaftsschichten nicht in einem luftleeren Raum leben und somit nicht frei von schemagesteuerten Beurteilungen Entscheidungen treffen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass ich mit meiner Arbeit nachweisen wollte, dass auch JuristInnen nicht frei davon sind, Vergewaltigungsfälle aufgrund eigener stereotyper Vorstellungen zu beurteilen. Diese Personengruppe war für mich vor allem deshalb wichtig, weil JuristInnen für vergewaltigte Frauen einerseits eine Chance darstellen können und andererseits diese spezielle Rechtsprechung von Mythenakzeptanz absolut nicht frei ist. Spätestens im Gerichtssaal sieht sich das Opfer einer Vergewaltigung auch immer mit RichterInnen, SchöffInnen und der anwaltlichen Vertretung des Täters, welche im schlechtesten Fall alle ihre eigenen Vergewaltigungsmythen mit sich herumtragen, konfrontiert.

Wie bist du auf das Thema gestoßen?

Da ich selbst Rechtswissenschaften studiert habe, bevor ich zur Psychologie kam, konnte ich auf ein gewisses Vorwissen bzgl. juristischer Besonderheiten zurückgreifen und kenne die Problematik juristischer Urteilsfindung aufgrund reaktionärer Auslegung von Gesetzgebung und dem Dilemma in dem sich engagierte RechtsanwältInnen und dementsprechend die Opfer von Vergewaltigungen dadurch oft befinden.

Außerdem forscht die Betreuerin meiner Arbeit, Prof. Dr. Barbara Krahé, seit Jahrzehnten sehr erfolgreich zu der Problematik der Vergewaltigungsmythenakzeptanz, so dass mir bereits viele Untersuchungen auf diesem Gebiet bekannt waren. Bestimmte Faktoren, wie z. Bsp. der Alkoholkonsum von Täter und/oder Opfer oder deren Beziehung vor der Tat zueinander sind in diesen Fällen immer wieder problematisch, da sie häufig Vergewaltigungsmythen aktivieren und dementsprechend in die Beurteilung der Tat mit einfließen.

Nach wie vor geht ein Großteil unserer Gesellschaft davon aus, dass eine klassische „richtige“ Vergewaltigung z. Bsp. eine Situation widerspiegelt, in welcher ein Fremder mit Hilfe einer Waffe nachts (also im Dunkeln) in einem einsamen Winkel blitzschnell, auf sehr gewalttätige Art und Weise, eine sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehrende Frau, vergewaltigt und ihr gut sichtbare Verletzungen und Kampfspuren zufügt, die im Nachhinein die Tat beweisen. Sobald bestimmte Merkmale dieses kognitiven Skripts nicht vorliegen, nimmt die Anzahl der Befragten ab, die den dargestellten Übergriff als Vergewaltigung klassifizieren, während die Zahl derjenigen steigt, welche dem Opfer mehr Verantwortung zuschreiben.

Warum hast du ein Thema der feministischen Wissenschaft gewählt?

Vorausstellen möchte ich meiner Antwort hier einen Satz aus meiner Arbeit: „Das Fazit ‚Fear of rape is of course a day-to-day concern for many women‘ (Gordon & Riger, 1989) hat auch 2010 nichts an seiner Aktualität verloren.“ Das allein schien mir Grund genug, daneben gab es aber auch noch weitere Überlegungen. Wenn mensch beginnt sich mit der Forschung zu sexueller Gewalt auseinander zu setzen, dann gelangt mensch sehr schnell zu der Erkenntnis, das die Majorität dieser speziellen Forschung aus US-amerikanischen Untersuchungen stammen und hier besonders auf College-StudentInnen fokussieren. Da u.a. kulturell bedingt nicht alle Annahmen aus diesen Untersuchungen auf den deutschen Raum übertragen werden können, war mein Interesse etwas zu diesem Forschungsbereich beizusteuern.

Denn auch in Deutschland haben wir ein sog. Justice-Gap, welches das Phänomen des enormen Schwundes von den zur Anzeige gebrachten Taten bis hin zu einer endgültigen Verurteilung des Täters bezeichnet. Untersuchungen dieser Problematik machen deutlich, dass das Strafdelikt der Vergewaltigung im Gegensatz zu anderen Delikten, wie z. Bsp. Körperverletzung, Diebstahl, Raub etc., seit Jahrzehnten eine Ausnahme in den unterschiedlichen Rechtsprechungen darstellt. In keinem anderen Bereich des Strafrechts werden ähnlich wenig Anzeigen aufgenommen bzw. kommt es zu einer vergleichbaren Anzahl schwindender Anklagen und letztendlichen Verurteilungen der Täter.

Es war für mich unfassbar, dass dieses spezielle Delikt auch nach 30 Jahren Forschung und all dem dadurch angehäuften Wissen zu Vergewaltigungsmythen und deren Auswirkungen auf die Opfer und auch Täter sowohl gesellschaftlich als auch staatlich-hoheitlich immer noch dermaßen ignoriert wird. Als jüngstes Beispiel und Bestätigung dieser Ansicht braucht mensch sich nur einmal die gefühlt täglichen Berichte zu Massenvergewaltigungen als Kriegswaffe oder zu sog. „korrigierenden“ Vergewaltigungen anzusehen. In vielen Teilen der Welt existiert nach wie vor ein System männlicher Herrschaft, welches sich keinen besseren Schutz wünschen kann, als eine komplette Mythologie bzw. ein vollständiges Regelwerk bestehend aus Lügen und Stereotypen, welches nicht nur die Entschuldigung bzw. das Leugnen sexueller Gewalt durch Männer ermöglicht, sondern gleichzeitig die Schuld des Täters verharmlost und sie dementsprechend zu Ungunsten des Opfers verschiebt.

Leider ist auch hier zu Lande ein systemimmanentes Desinteresse bzgl. sexueller Gewalt gegenüber Frauen offensichtlich, dazu muss mensch sich nur einmal die prekären Bedingungen in denen sich deutsche Frauenhäuser (ein Beispiel unter vielen) häufig befinden, verdeutlichen. Ein weiteres Beispiel ist die Verschleppung einer bundesweiten Einführung der sog. Anonymen Spurensicherung, welche in Nordrhein-Westfalen seit 2002 erfolgreich eingesetzt wird.

Deine Methoden?

In meiner Untersuchung beurteilten RechtsanwältInnen verschiedene Fallvignetten (fiktive Fallbeschreibungen), welche von einer potentiellen Mandantin in Form eines Anbahnungsgespräches dargestellt wurden. Die Szenarien enthielten den Vorwurf der Vergewaltigung durch die potentielle Mandantin, während der Beschuldigte sich auf konsensualen Geschlechtsverkehr berief. Die geschilderten Fälle enthielten bis auf zwei Manipulationen (Beziehungsstatus zwischen Täter und Opfer, Alkoholkonsum bei Täter und/oder Opfer), welche klassische Einfallstore der Strafmilderung darstellen, keine weiteren juristisch relevanten Faktoren. Mithin wurde eine „Aussage gegen Aussage“ Situation konstruiert, welche aufgrund geringer Hintergrundinformationen einen Rückschluss auf zusätzliche Faktoren wahrscheinlich machte.

Mithilfe einer selbst entwickelten Skala zur Erfassung des Commitments wurde die Bewertung der Beispiele durch die ProbandInnen nach Lesen der Fallvignetten erfasst. Unter Commitment wird vorliegend das Engagement bzw. das Bekenntnis zu dem Opfer (der potentiellen Mandantin) durch den/die Rechtsanwalt/Rechtsanwältin verstanden. In der Sozialpsychologie wird der Begriff des Commitments im Allgemeinen mit der Bindung oder dem Standpunkt, den ein Individuum zu einer bestimmten Problematik einnimmt, übersetzt. Zusätzlich wurde die Vergewaltigungsmythenakzeptanz der RezipientInnen mit Hilfe der AMMSA (Skala zur Messung der „Akzeptanz moderner Mythen über sexuelle Aggression“, Gerger et al., 2007) erhoben.

Was sind deine wichtigsten Ergebnisse?

Die Befunde weisen erwartungsgemäß einen signifikanten Zusammenhang zwischen der Aktivierung von Vergewaltigungsmythenakzeptanz und dem Commitment gegenüber einem potentiellen Vergewaltigungsopfer bei RechtsanwältInnen nach. Das bedeutet, dass mit steigender Vergewaltigungsmythenakzeptanz das Engagement bzw. Bekenntnis gegenüber der potentiellen Mandantin sank. Weitere Ergebnisse legen einen Zusammenhang zwischen der Erfahrung mit Vergewaltigungsopfern aufgrund der beruflichen Tätigkeit von RechtsanwältInnen nahe. Vorliegend konnten, im Gegensatz zu anderen Untersuchungen, keine Nachweise für das Vorliegen unterschiedlicher Vergewaltigungsmythenakzeptanz aufgrund des Geschlechts oder des Alters der RezipientInnen erbracht werden.

Sind Veröffentlichungen geplant? Wo?

Im Moment denke ich nicht über eine weitere Veröffentlichung dieser Arbeit nach. Die Daten wurden allerdings bereits bei mehreren Kongressen präsentiert. Da ich diese Erkenntnisse einer möglichst breiten LeserInnenschaft frei zugänglich machen wollte, greife ich vorerst auf die großartige Möglichkeit des WWW zurück, wo Wissen kostenlos und somit vielen Menschen zugänglich gemacht werden kann. Außerdem habe ich die Arbeit zur Veröffentlichung dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe angeboten (Link).

Susen Werner stellt euch ihre Arbeit zum freien Download zur Verfügung:

Stereotype Vorstellungen über Vergewaltigungen (Vergewaltigungsmythenakzeptanz) als Prädiktoren der Beurteilung von Vergewaltigungsdelikten durch RechtsanwältInnen

Monika Hauser – Kampf gegen sexualisierte Gewalt

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2008 erhielt Monika Hauser den Alternativen Nobelpreis. Ausgezeichnet wurde ihr „unermüdlicher Einsatz für Frauen, die in Krisenregionen schrecklichste sexualisierte Gewalt erfahren haben“ – die Gynäkologin und Gründerin von „Medica Mondiale“ ist einer breiten Öffentlichkeit als unermüdliche Kämpferin für Frauenrechte bekannt geworden. In den Zentren von „Medica Mondiale“ werden Frauen betreut, die von sexualisierter Kriegsgewalt betroffen sind, darüberhinaus wird Aufklärungs- und Lobbyarbeit betrieben.

Im Wiener Radiokulturhaus sprach Monika Hauser gestern mit Ö1-Journalist Johannes Kaup (vor einem ausschließlich weiblichen Publikum) über ihre Arbeit in Kriegsgebieten und die vielen Missstände, die es zu bekämpfen gilt.
Als Hauser sich 1992 auf den Weg nach Bosnien machte, um eine Hilfsorganisation für Frauen aufzubauen, die sexualisierte Kriegsgewalt erlebt hatten, verband die Ärztin bereits eine lange Geschichte mit dem Thema. Schon mit 13 Jahren erfuhr sie von ihrer Südtiroler Großmutter, dass diese regelmäßig von ihrem Ehemann vergewaltigt worden war. Was sie in diesem Alter noch nicht richtig einordnen konnte, erlebte sie nach ihrem Medizinstudium erneut an einem Bezirkskrankenhaus in Südtirol, wo sie aufgrund ihres Engagements bereits nach kurzer Zeit „rote Hexe“ gerufen wurde. Und dabei beschränkte sich die Gewalt gegen Frauen nicht „nur“ auf Vergewaltigungen: Als eines Tages einer Bauersfrau mit starken Unterleibsschmerzen fortgeschrittener Eierstockkrebs diagnostiziert wurde, verweigerte ihr Ehemann die Operation – erst nach der Ernte sei dafür Zeit. „Nach der Ernte war die Frau natürlich bereits verstorben“, erzählt Hauser.

Unermüdlich weist die Ärztin darauf hin, dass (sexualisierte) Gewalt gegen Frauen nicht nur im Kosovo und im Kongo passiert und mit einer religiösen Gemeinschaft verknüpft ist  – Gewalt gegen Frauen sei vielmehr Ausdruck der patriarchalen Gesellschaftsordnung und nicht Beziehungs- oder Einzeltat. Auch gegen die Darstellung von Frauen als „zerstörte“ Opfer wehrt sich Hauser im Rahmen ihrer Arbeit  – „Medica Mondiale“ verfolgt einen emanzipatorischen Ansatz, Frauen soll trotz allem, was sie erlebt haben, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Neben einer Traumatisierung und seelischen Demütigung erleben diese Frauen häufig auch Ausgrenzung in ihrem sozialen Umfeld: Vergewaltigte Frauen müssen ihr „Schande“ verbergen und werden mit den Mechanismen des „blame the victim“ konfrontiert. „Selbst in Deutschland habe ich Männer erlebt, die mit ihren Frauen nichts mehr zu tun haben wollten, nachdem diese vergewaltigt worden waren. Und dann tauchen die Fragen auf: Musste sie wirklich im Minirock alleine auf die Straße gehen?“


Bei der Verleihung des Alternativen Nobelpreises / Foto: Cornelia Suhan

So fällt vielen betroffenen Frauen das Sprechen über das Erlebte noch schwerer – für andere ist es eine wichtige Therapie. Gerade im ehemaligen Jugoslawien ist sie Frauen begegnet, die unbedingt vor dem Kriegsverbrechertribunal in Den Haag aussagen wollten, Monika Hauser ortet hier massive Misstände. Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde etwa immer wieder aus der Anklageschrift entfernt, weil er juristisch so schwer nachzuweisen sei. Auch seien Betroffenen widersprüchliche Aussagen nachgewiesen worden. „Wenn eine schwer traumatisierte Frau gefragt wird, ob das, als sie von 30 Soldaten vergewaltigt wurde, links oder rechts von der Kapelle war, dann kann sie darauf oft keine Antwort geben“, so Hauser. Sogar Fragen zum sexuellen Vorleben der Betroffenen wurden von den Richter_innen zugelassen – in Deutschland und Österreich ist das im Fall einer Vergewaltigung verboten.

Den Alternativen Nobelpreis hat Hauser als „tolle Anerkennung für 17 Jahre schwierige Arbeit“ empfunden. Mittlerweile ist „Medica Mondiale“ auch in Liberia und in Afghanistan tätig, insbesondere in Afghanistan sieht Hauser Rückschritte, was die Lebensumstände von Frauen betrifft. Die Armut hat seit 2001 stark zugenommen, viele Frauen seien mit 20 bereits „körperliche und psychische Wracks“. Geld werde von den Familien oft nur für die medizinische Versorgung der Söhne ausgegeben, für zwangsverheiratete Frauen gebe es kaum die Möglichkeit zum Ausbruch aus ihrem sozialen Umfeld. Hier prangert Hauser die verpassten Chancen der internationalen Gemeinschaft an, Frauenrechte würden zwar instrumentalisiert, aber in der Realität vernachlässigt. Wenn die deutsche Regierung an Unterstützung für den Kongo keine menschenrechtlichen Forderungen knüpft, dann werde auch hier die Verantwortung der internationalen Politik nicht wahrgenommen. Im Kongo werden Frauen regelmäßig von Soldaten und Polizisten vergewaltigt, die unzähligen Massenvergewaltigungen bleiben dabei straffrei. Europa sieht zu. Das sei ein „fatales Signal“, sagt Hauser.

Das Gespräch mit Monika Hauser wird am 9. Februar um 12.05 Uhr und 22.45 Uhr auf TW1 zu sehen sein.
Link Medica Mondiale (mit Möglichkeit zur Online-Spende)
Filmtipp: Grbavica

Buchtipp: Monika Hauser – nicht aufhören anzufangen

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